Teaching Objectives Latin (4 years)

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Lernziele und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung aus dem Pflichtgegenstand Latein vierjährig (1. Lernjahr, 5. Klasse, 9. Schulstufe)

Teil 1 Kompetenzbereiche

Die Kernkompetenzen im 1. Lernjahr sind einerseits sprach- und textbezogen, andererseits inhalts- und themenbezogen (im Lektüreunterricht: Übersetzen und Interpretieren).
Sprach- und Textkompetenz: Der Schüler/die Schülerin ist imstande,
− grammatikalische Begriffe zu verstehen und richtig zu verwenden,
− Wortarten und ihre Funktion im Satz zu erfassen (z.B. Deklinationen, Konjugationen),
− aktive Verbalformen des Indikativs zu erkennen,
− indikativische Gliedsätze (Relativsätze, Temporalsätze) zu erkennen,
− den einzelnen lateinischen Wörtern mögliche sinnvolle und im Satzzusammenhang passende Bedeutungen zuzuordnen,
− einfache Satzteile und Sätze sinnvoll zu gliedern und Satzglieder zu benennen.
− den Inhalt der einzelnen Satzteile und Sätze zu erfassen und den Sinn des gesamten Textes zu verstehen.
− lateinische Texte in enger Anlehnung an ihre Struktur so wiederzugeben, dass das Produkt inhaltlich mit dem Original übereinstimmt und den Regeln der Unterrichtssprache entspricht.
− sein/ihr Wissen um die Bedeutung lateinischer Wörter zur Erklärung von Fremd- und Lehnwörtern anzuwenden,

Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen

Der/die Schüler/in ist imstande,
− den Inhalt einzelner Sätze bzw. von Textpassagen mit eigenen Worten wiederzugeben.
− in der Unterrichtssprache Kreativaufgaben zu Texten und Inhalten zu lösen.
− Recherchen zu den im Lehrplan aufgelisteten genuinen Inhalten und Themen des Lateinunterrichts durchzuführen.
− sich kritisch mit Inhalten auseinanderzusetzen.
− Inhalte zu präsentieren.

Teil 2 Umsetzung in der Leistungsfeststellung

Für die Semester- bzw. Jahresnote werden die Schularbeitsleistungen und die Mitarbeitsleistungen herangezogen.

2.1 Schularbeiten (vgl. LBVO §7)
Bezüglich der Länge und Art der Schularbeiten gelten die „Rechtsgrundlagen und Leitlinien zur kompetenzorientierten Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in den klassischen Sprachen Latein und Griechisch“, erstellt durch die Arbeitsgruppe „Consensus“ des BMBF, Stand September 2020.
vier einstündige Schularbeiten (je 2 pro Semester):
Übersetzung eines lateinischen Textes (60 %) sowie Arbeitsaufgaben (40%): Grammatikübungen, Wort-, Begriffserklärungen, Kulturkunde

2.2 Mitarbeit (vgl. LBVO §4)
Diese bewertet das Gesamtbild der mündlichen und schriftlichen Leistungen der Schüler und Schülerinnen im Unterricht und bei der Bearbeitung von Hausübungen, im Präsenzunterricht sowie im Distanzunterricht. Sie setzt sich aus den folgenden Teilleistungen zusammen:
Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (z.B. Wiederholungen von Wortschatz und Grundgrammatik)
Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe, in Gruppen- und Partnerarbeit (z.B. aktive Teilnahme an der Übersetzungsarbeit und an der Erarbeitung von neuen Lerninhalten; Selbstständigkeit und Selbstkontrolle beim Offenen Lernen)
Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten (im Unterrichtsgeschehen und bei Hausübungen
Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden (im Unterrichtsgeschehen und bei Hausübungen)

2.3 Mündliche Prüfungen (vgl. LBVO §5)
Einmal pro Semester auf Wunsch des Schülers/der Schülerin (Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist.) Diese Prüfungen haben keinen Entscheidungscharakter.

Leistungsbeurteilung: Noten 1-5 (LBVO §14)

Sehr gut – Leistungen weit über das Wesentliche hinausgehend, überdurchschnittliche Eigenständigkeit

Gut – Leistungen über das Wesentliche hinausgehend, merkliche Ansätze zu Eigenständigkeit

Befriedigend – Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes in den wesentlichen Bereichen zur Gänze

Genügend – überwiegendes Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes in den wesentlichen Bereichen

Nicht genügend – die Erfordernisse werden nicht einmal in den wesentlichen Bereichen überwiegend

Lernziele und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung aus dem Pflichtgegenstand Latein vierjährig (2. Lernjahr, 6. Klasse, 10. Schulstufe)

Teil 1 Kompetenzbereiche

Die Kernkompetenzen im 2. Lernjahr sind einerseits sprach- und textbezogen, andererseits inhalts- und themenbezogen (im Lektüreunterricht: Übersetzen und Interpretieren).

Sprach- und Textkompetenz: Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

− grammatikalische Begriffe zu verstehen und richtig zu verwenden,

− Wortarten und ihre Funktion im Satz zu erfassen (z.B. Deklinationen, Konjugationen),

− aktive und passive Verbalformen des Indikativs und des Konjunktivs zu erkennen und in Form und Funktion zu unterscheiden,

− satzwertige Konstruktionen zu erkennen und sie nach den vorgegebenen Richtlinien zu übertragen. indikativische und konjunktivische Gliedsätze zu erkennen,

− den einzelnen lateinischen Wörtern mögliche sinnvolle und im Satzzusammenhang passende Bedeutungen zuzuordnen,

− sein/ihr Wissen um die Bedeutung lateinischer Wörter zur Erklärung von Fremd- und Lehnwörtern anzuwenden,

− sein/ ihr Wissen um Wortbildungselemente und Wortfamilien zur Erschließung von lateinischen Wortbedeutungen bzw. fremd- und muttersprachlichen Wörtern zu nutzen.

 

Übersetzungskompetenz

Erkennen: Der/die Schüler/in ist imstande,

− wesentliche sprachliche und morphologische Phänomene des Textes und ihre Funktion im Satz zu erkennen,

− morphologische und syntaktische Spezifika der Texte in den behandelten Modulen zu erkennen.

− einen themenspezifischen Wortschatz für die Übersetzungsarbeit zu nutzen.

 

Zuordnen: Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

− aus den ihm/ihr zur Verfügung stehenden Bedeutungen einzelner Wörter und Phrasierungen die im Zusammenhang passende auszuwählen.

− das Wörterbuch und ev. andere lexikalische Hilfsmittel sinnvoll zur Wort- und Texterschließung zu nutzen.

 

Gliedern: Der Schüler/die Schülerin ist imstande, einfache Sätze und Satzteile sinnvoll zu gliedern.

Verstehen: Der Schüler/die Schülerin ist imstande, den Inhalt einfacher, narrativer Texte, die dem Weltwissen der Lernenden nahe sind, zu erfassen und ihre Aussage zu verstehen.

Übertragen und Formulieren: Der Schüler/die Schülerin ist imstande, den lateinischen Text semantisch richtig und inhaltlich vollständig in die Zielsprache zu übertragen und nach den Regeln der Zielsprache auszuformulieren und wiederzugeben. LBK Latein/Scha

 

Interpretationskompetenz

Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

− anhand einfacher Aufgabenstellungen die im Unterricht erarbeiteten Kompetenzen zur Interpretation nachzuweisen,

− den Inhalt der Interpretationstexte zu erschließen und anhand von Schlüsseltexten Einblick in die europäische Geistes- und Kulturgeschichte zu gewinnen und diese zu reflektieren,

− sich mit den Inhalten auseinander zu setzen, Recherchen durchzuführen und Inhalte zu präsentieren.

 

Teil 2 Umsetzung in der Leistungsfeststellung

Für die Semester- bzw. Jahresnote werden die Schularbeitsleistungen und die Mitarbeitsleistungen herangezogen.

2.1 Schularbeiten (vgl. LBVO §7) Bezüglich der Länge und Art der Schularbeiten gelten die „Rechtsgrundlagen und Leitlinien zur kompetenzorientierten Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in den klassischen Sprachen Latein und Griechisch“, erstellt durch die Arbeitsgruppe „Consensus NEU“ des BMBF, Stand September 2020.

2-3 Schularbeiten. Anzahl der Minuten insgesamt 150 – 300.

Wintersemester/ Elementarunterricht

Übersetzung eines lateinischen Textes (60 %)

Arbeitsaufgaben (40%): Grammatikübungen, Wort-, Begriffserklärungen, Kulturkunde

Sommersemester/ Lektüreunterricht

Der Schüler/die Schülerin ist imstande, im Rahmen einer schriftlichen Leistungsfeststellung im Ausmaß von 2 Unterrichtseinheiten mit Hilfe des Wörterbuches

− einen lateinischen Text im Umfang von 70 bis 90 l Wörtern zu übersetzen (Übersetzungstext 36 Punkte oder 60 %)

− einen Interpretationstext im Umfang von 40 bis 60 lateinischen Wörtern anhand von 6 bis 8 Arbeitsaufgaben zu bearbeiten. (Interpretationstext 24 Punkte oder40 % )

 

ACHTUNG „Vetofunktion“: Für ein „Genügend“ müssen beide Kompetenzen (Übersetzen und Interpretieren) „überwiegend“ erfüllt sein.

2.2 Mitarbeit (vgl. LBVO §4) Diese bewertet das Gesamtbild der mündlichen und schriftlichen Leistungen der Schüler und Schülerinnen im Unterricht und bei der Bearbeitung von Hausübungen. Sie setzt sich aus den folgenden Teilleistungen zusammen: Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (z.B. Wiederholungen von Wortschatz und Grundgrammatik), Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe, in Gruppen- und Partnerarbeit (z.B. aktive Teilnahme an der Übersetzungsarbeit und an der Erarbeitung von neuen Lerninhalten; Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten (im Unterrichtsgeschehen und bei Hausübungen)

2.3 Mündliche Prüfungen (vgl. LBVO §5) können einmal pro Semester auf Wunsch des Schülers/der Schülerin stattfinden. Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist. Diese Prüfungen haben keinen Entscheidungscharakter. LBK Latein/Scha

 

Leistungsbeurteilung Noten 1-5 (LBVO §14)

Sehr gut – Leistungen weit über das Wesentliche hinausgehend, überdurchschnittliche Eigenständigkeit

Gut – Leistungen über das Wesentliche hinausgehend, merkliche Ansätze zu Eigenständigkeit

Befriedigend – Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes in den wesentlichen Bereichen zur Gänze

Genügend – überwiegendes Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes in den wesentlichen Bereichen

Nicht genügend – die Erfordernisse werden nicht einmal in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt

Lernziele und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung aus dem Pflichtgegenstand Latein vierjährig (3. Lernjahr, 7. Klasse, 11. Schulstufe)

Teil 1 Kompetenzbereiche

Die Kernkompetenzen im Fach Latein sind Übersetzen und Interpretieren. Folgende Teilkompetenzen sind nachzuweisen:

Übersetzungs- und Methodenkompetenz

Erkennen

Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

– wesentliche sprachliche und morphologische Phänomene des Textes und ihre Funktion im Satz zu erkennen (entsprechend dem Kompetenzmodell für L4)

– Hauptsätze und indikativische und konjunktivische Gliedsätze sowie satzwertige Konstruktionen zu erkennen.

– morphologische und syntaktische Spezifika der Texte in den behandelten Modulen zu erkennen (zusätzlich zum Standardlatein z.B. relevante Phänomene der gebundenen Sprache in Dichtung und Rhetorik, des Mittellateins, des Neulateins).

– einen themenspezifischen Wortschatz für die Übersetzungsarbeit fruchtbar zu machen.

 

Zuordnen

Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

– – aus den ihm/ihr zur Verfügung stehenden Bedeutungen einzelner Wörter und Phrasierungen die im Zusammenhang passende auszuwählen.

– – das Wörterbuch und ev. andere lexikalische Hilfsmittel sinnvoll zur Wort- und Texterschließung zu nutzen.

– – Wortbildungselemente und deren Funktion und Bedeutung zu erkennen.

 

Gliedern

Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

– einfache und komplexere Sätze und Satzteile sinnvoll zu gliedern.

 

Erfassen und Verstehen

Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

– den Inhalt rhetorischer, narrativer und poetischer Texte zu erfassen und ihre ironische bzw. manipulative Aussage zu verstehen.

 

Übertragen und Formulieren

Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

– den Text unter Berücksichtigung der grammatikalischen Struktur der Ausgangssprache zu übertragen und nach den Regeln der Zielsprache in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik auszuformulieren und wiederzugeben.

 

Interpretationskompetenz

Der Schüler / die Schülerin ist imstande,

– anhand komplexerer Aufgabenstellungen die erforderlichen Kompetenzen zur Interpretation nachzuweisen (vgl. Kompetenzmodell für L4).

– am Beispiel der kleinen Form wie Epigramm, Anekdote und Fabel nachzuvollziehen, wie gesellschaftliche und politische Missstände und menschliche Schwächen in humoristischer Weise thematisiert und kommentiert werden.

– durch die Lektüre von historischen und philosophischen Texten Grundkenntnisse über mögliche Staats- und Gesellschaftsformen und ihre Entwicklung kennenzulernen sowie die Mittel der Rhetorik als Instrument politischer und gesellschaftlicher Prozesse verstehen zu lernen.

– anhand von verschiedenen Texten und Textsorten das Alltagsleben in unterschiedlichen sozialen Gefügen und Epochen nachzuvollziehen und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis zu gewinnen.

– durch die Auseinandersetzung mit der dichterischen Darstellung von persönlichen Empfindungen und zwischenmenschlichen Beziehungen die Bedeutung von Liebe und Partnerschaft zu reflektieren. sich mit den Inhalten auseinander zu setzen, Recherchen durchzuführen und Inhalte zu präsentieren.

 

Teil 2 Umsetzung in der Leistungsfeststellung

Für die Semester- bzw. Jahresnote werden die Schularbeitsleistungen und die Mitarbeitsleistungen herangezogen.

2.1 Schularbeiten (vgl. LBVO §7) Bezüglich der Länge und Art der Schularbeiten gelten die „Rechtsgrundlagen und Leitlinien zur kompetenzorientierten Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in den klassischen Sprachen Latein und Griechisch“, erstellt durch die Arbeitsgruppe „Consensus NEU“ des BMBF, Stand September 2020.

Anzahl der Schularbeiten: 2-3. Anzahl der Minuten: 250 – 300.

Bezüglich der Länge und Art der Schularbeiten gelten die „Rechtsgrundlagen und Leitlinien zur kompetenzorientierten Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in den klassischen Sprachen Latein und Griechisch“, erstellt durch die Arbeitsgruppe „Consensus“ des BMBF, Stand September 2020.

 

Wortanzahl und Zahl der Aufgabenstellungen im vierjährigen Latein

 

einstündig zwei- drei- vier- / RP
ÜT mindestens 50 mindestens 70 mindestens 90 mindestens 110
IT mindestens 30

4 Aufgaben

mindestens 40

4–6 Aufgaben

mindestens 60

6–8 Aufgaben

mindestens 80

10 Aufgaben

Wortanzahl ÜT + IT maximal 90 maximal 130 maximal 170 maximal 200

 

Der Schüler /die Schülerin ist imstande,

– im Rahmen einer schriftlichen Leistungsfeststellung mit der Dauer von zwei Unterrichtseinheiten einen Text im Umfang von 70 bis 90 lateinischen Wörtern zu übersetzen. Übersetzungstext – 36 Punkte (60 %): ein lateinischer Originaltext bzw. mehrere thematisch vergleichbare Texte sind in die Zielsprache zu übertragen.

– im Rahmen einer schriftlichen Leistungsfeststellung mit der Dauer von zwei Unterrichtseinheiten einen Interpretationstext im Umfang von 40 bis 60 lateinischen Wörtern anhand von 6 bis 8 Arbeitsaufgaben zu bearbeiten.

Interpretationstext – 24 Punkte (40 %): ein weiterer Originaltext ist mittels Fragen und Arbeitsaufträgen sprachlich und inhaltlich zu analysieren und zu interpretieren (eine Übersetzung des Textes ist NICHT notwendig).

− von 6 bis 8 Arbeitsaufgaben zu bearbeiten. (Interpretationstext 24 Punkte oder40 % )

ACHTUNG „Vetofunktion“: Für ein „Genügend“ müssen beide Kompetenzen (Übersetzen und Interpretieren) „überwiegend“ erfüllt sein.

2.2 Mitarbeit (vgl. LBVO §4) Diese bewertet das Gesamtbild der mündlichen und schriftlichen Leistungen der Schüler und Schülerinnen im Unterricht und bei der Bearbeitung von Hausübungen. Sie setzt sich aus den folgenden Teilleistungen zusammen: Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (z.B. Wiederholungen von Wortschatz und Grundgrammatik), Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe, in Gruppen- und Partnerarbeit (z.B. aktive Teilnahme an der Übersetzungsarbeit und an der Erarbeitung von neuen Lerninhalten; Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten (im Unterrichtsgeschehen und bei Hausübungen)

2.3 Mündliche Prüfungen (vgl. LBVO §5) können einmal pro Semester auf Wunsch des Schülers/der Schülerin stattfinden. Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist. Diese Prüfungen haben keinen Entscheidungscharakter.

Leistungsbeurteilung Noten 1-5 (LBVO §14)

Sehr gut – Leistungen weit über das Wesentliche hinausgehend, überdurchschnittliche Eigenständigkeit

Gut – Leistungen über das Wesentliche hinausgehend, merkliche Ansätze zu Eigenständigkeit

Befriedigend – Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes in den wesentlichen Bereichen zur Gänze

Genügend – überwiegendes Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes in den wesentlichen Bereichen

Nicht genügend – die Erfordernisse werden nicht einmal in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt

Lernziele und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung aus dem Pflichtgegenstand Latein vierjährig (4. Lernjahr, 8. Klasse, 12. Schulstufe)

Teil 1 Kompetenzbereiche

Die Kernkompetenzen im Fach Latein sind Übersetzen und Interpretieren. Folgende Teilkompetenzen sind nachzuweisen:

Übersetzungs- und Methodenkompetenz

Erkennen

Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

– wesentliche sprachliche und morphologische Phänomene des Textes und ihre Funktion im Satz zu erkennen (entsprechend dem Kompetenzmodell für L4)

– Hauptsätze und indikativische und konjunktivische Gliedsätze sowie satzwertige Konstruktionen zu erkennen.

– morphologische und syntaktische Spezifika der Texte in den behandelten Modulen zu erkennen (zusätzlich zum Standardlatein z.B. relevante Phänomene der gebundenen Sprache in Dichtung und Rhetorik, des Mittellateins, des Neulateins).

– einen themenspezifischen Wortschatz für die Übersetzungsarbeit fruchtbar zu machen.

Zuordnen

Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

– – aus den ihm/ihr zur Verfügung stehenden Bedeutungen einzelner Wörter und Phrasierungen die im Zusammenhang passende auszuwählen.

– – das Wörterbuch und ev. andere lexikalische Hilfsmittel sinnvoll zur Wort- und Texterschließung zu nutzen.

– – Wortbildungselemente und deren Funktion und Bedeutung zu erkennen.

 

Gliedern

Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

– einfache und komplexere Sätze und Satzteile sinnvoll zu gliedern.

Erfassen und Verstehen

Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

– den Inhalt rhetorischer, narrativer und poetischer Texte zu erfassen und ihre ironische bzw. manipulative Aussage zu verstehen.

Übertragen und Formulieren

Der Schüler/die Schülerin ist imstande,

– den Text unter Berücksichtigung der grammatikalischen Struktur der Ausgangssprache zu übertragen und nach den Regeln der Zielsprache in den Bereichen Wortstellung, Textkohärenz und Idiomatik auszuformulieren und wiederzugeben.

 

Interpretationskompetenz

Der Schüler / die Schülerin ist imstande,

– anhand komplexerer Aufgabenstellungen die erforderlichen Kompetenzen zur Interpretation nachzuweisen (vgl. Kompetenzmodell für L4).

– am Beispiel der kleinen Form wie Epigramm, Anekdote und Fabel nachzuvollziehen, wie gesellschaftliche und politische Missstände und menschliche Schwächen in humoristischer Weise thematisiert und kommentiert werden.

– durch die Lektüre von historischen und philosophischen Texten Grundkenntnisse über mögliche Staats- und Gesellschaftsformen und ihre Entwicklung kennenzulernen sowie die Mittel der Rhetorik als Instrument politischer und gesellschaftlicher Prozesse verstehen zu lernen.

– anhand von verschiedenen Texten und Textsorten das Alltagsleben in unterschiedlichen sozialen Gefügen und Epochen nachzuvollziehen und durch Vergleich mit der eigenen Lebenssituation ein erweitertes Kulturverständnis zu gewinnen.

– durch die Auseinandersetzung mit der dichterischen Darstellung von persönlichen Empfindungen und zwischenmenschlichen Beziehungen die Bedeutung von Liebe und Partnerschaft zu reflektieren. sich mit den Inhalten auseinander zu setzen, Recherchen durchzuführen und Inhalte zu präsentieren.

 

Teil 2 Umsetzung in der Leistungsfeststellung

Für die Semester- bzw. Jahresnote werden die Schularbeitsleistungen und die Mitarbeitsleistungen herangezogen.

2.1 Schularbeiten (vgl. LBVO §7) Eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit.

Bezüglich der Länge und Art der Schularbeiten gelten die „Rechtsgrundlagen und Leitlinien zur kompetenzorientierten Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in den klassischen Sprachen Latein und Griechisch“, erstellt durch die Arbeitsgruppe „Consensus“ des BMBF, Stand September 2020.

Wortanzahl und Zahl der Aufgabenstellungen im vierjährigen Latein

 

einstündig zwei- drei- vier- / RP
ÜT mindestens 50 mindestens 70 mindestens 90 mindestens 110
IT mindestens 30

4 Aufgaben

mindestens 40

4–6 Aufgaben

mindestens 60

6–8 Aufgaben

mindestens 80

10 Aufgaben

Wortanzahl ÜT + IT maximal 90 maximal 130 maximal 170 maximal 200

 

Der Schüler /die Schülerin ist imstande,

– im Rahmen einer schriftlichen Leistungsfeststellung mit der Dauer von zwei Unterrichtseinheiten einen Text im Umfang von 90 bis 110 lateinischen Wörtern zu übersetzen. Übersetzungstext – 36 Punkte (60 %): ein lateinischer Originaltext bzw. mehrere thematisch vergleichbare Texte sind in die Zielsprache zu übertragen.

– im Rahmen einer schriftlichen Leistungsfeststellung mit der Dauer von zwei Unterrichtseinheiten einen Interpretationstext im Umfang von 60 bis 80 lateinischen Wörtern anhand von 8 bis 10 Arbeitsaufgaben zu bearbeiten.

Interpretationstext – 24 Punkte (40 %): ein weiterer Originaltext ist mittels Fragen und Arbeitsaufträgen sprachlich und inhaltlich zu analysieren und zu interpretieren (eine Übersetzung des Textes ist NICHT notwendig).

− von 8 bis 10 Arbeitsaufgaben zu bearbeiten. (Interpretationstext 24 Punkte oder40 % )

ACHTUNG „Vetofunktion“: Für ein „Genügend“ müssen beide Kompetenzen (Übersetzen und Interpretieren) „überwiegend“ erfüllt sein.

2.2 Mitarbeit (vgl. LBVO §4) Diese bewertet das Gesamtbild der mündlichen und schriftlichen Leistungen der Schüler und Schülerinnen im Unterricht und bei der Bearbeitung von Hausübungen. Sie setzt sich aus den folgenden Teilleistungen zusammen: Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (z.B. Wiederholungen von Wortschatz und Grundgrammatik), Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe, in Gruppen- und Partnerarbeit (z.B. aktive Teilnahme an der Übersetzungsarbeit und an der Erarbeitung von neuen Lerninhalten; Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten (im Unterrichtsgeschehen und bei Hausübungen)

2.3 Mündliche Prüfungen (vgl. LBVO §5) können einmal pro Semester auf Wunsch des Schülers/der Schülerin stattfinden. Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist. Diese Prüfungen haben keinen Entscheidungscharakter.

Leistungsbeurteilung Noten 1-5 (LBVO §14)

Sehr gut – Leistungen weit über das Wesentliche hinausgehend, überdurchschnittliche Eigenständigkeit

Gut – Leistungen über das Wesentliche hinausgehend, merkliche Ansätze zu Eigenständigkeit

Befriedigend – Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes in den wesentlichen Bereichen zur Gänze

Genügend – überwiegendes Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes in den wesentlichen Bereichen

Nicht genügend – die Erfordernisse werden nicht einmal in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt