Lernziele und kompetenzorientierte Leistungsbeurteilung aus dem Pflichtgegenstand Latein vierjährig (1. Lernjahr, 5. Klasse, 9. Schulstufe)
Teil 1 Kompetenzbereiche
Die Kernkompetenzen im 1. Lernjahr sind einerseits sprach- und textbezogen, andererseits inhalts- und themenbezogen (im Lektüreunterricht: Übersetzen und Interpretieren).
Sprach- und Textkompetenz: Der Schüler/die Schülerin ist imstande,
− grammatikalische Begriffe zu verstehen und richtig zu verwenden,
− Wortarten und ihre Funktion im Satz zu erfassen (z.B. Deklinationen, Konjugationen),
− aktive Verbalformen des Indikativs zu erkennen,
− indikativische Gliedsätze (Relativsätze, Temporalsätze) zu erkennen,
− den einzelnen lateinischen Wörtern mögliche sinnvolle und im Satzzusammenhang passende Bedeutungen zuzuordnen,
− einfache Satzteile und Sätze sinnvoll zu gliedern und Satzglieder zu benennen.
− den Inhalt der einzelnen Satzteile und Sätze zu erfassen und den Sinn des gesamten Textes zu verstehen.
− lateinische Texte in enger Anlehnung an ihre Struktur so wiederzugeben, dass das Produkt inhaltlich mit dem Original übereinstimmt und den Regeln der Unterrichtssprache entspricht.
− sein/ihr Wissen um die Bedeutung lateinischer Wörter zur Erklärung von Fremd- und Lehnwörtern anzuwenden,
Inhalts- und themenbezogene Kompetenzen
Der/die Schüler/in ist imstande,
− den Inhalt einzelner Sätze bzw. von Textpassagen mit eigenen Worten wiederzugeben.
− in der Unterrichtssprache Kreativaufgaben zu Texten und Inhalten zu lösen.
− Recherchen zu den im Lehrplan aufgelisteten genuinen Inhalten und Themen des Lateinunterrichts durchzuführen.
− sich kritisch mit Inhalten auseinanderzusetzen.
− Inhalte zu präsentieren.
Teil 2 Umsetzung in der Leistungsfeststellung
Für die Semester- bzw. Jahresnote werden die Schularbeitsleistungen und die Mitarbeitsleistungen herangezogen.
2.1 Schularbeiten (vgl. LBVO §7)
Bezüglich der Länge und Art der Schularbeiten gelten die „Rechtsgrundlagen und Leitlinien zur kompetenzorientierten Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung in den klassischen Sprachen Latein und Griechisch“, erstellt durch die Arbeitsgruppe „Consensus“ des BMBF, Stand September 2020.
vier einstündige Schularbeiten (je 2 pro Semester):
Übersetzung eines lateinischen Textes (60 %) sowie Arbeitsaufgaben (40%): Grammatikübungen, Wort-, Begriffserklärungen, Kulturkunde
2.2 Mitarbeit (vgl. LBVO §4)
Diese bewertet das Gesamtbild der mündlichen und schriftlichen Leistungen der Schüler und Schülerinnen im Unterricht und bei der Bearbeitung von Hausübungen, im Präsenzunterricht sowie im Distanzunterricht. Sie setzt sich aus den folgenden Teilleistungen zusammen:
Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherung des Unterrichtsertrages (z.B. Wiederholungen von Wortschatz und Grundgrammatik)
Leistungen bei der Erarbeitung neuer Lehrstoffe, in Gruppen- und Partnerarbeit (z.B. aktive Teilnahme an der Übersetzungsarbeit und an der Erarbeitung von neuen Lerninhalten; Selbstständigkeit und Selbstkontrolle beim Offenen Lernen)
Leistungen im Zusammenhang mit dem Erfassen und Verstehen von unterrichtlichen Sachverhalten (im Unterrichtsgeschehen und bei Hausübungen
Leistungen im Zusammenhang mit der Fähigkeit, Erarbeitetes richtig einzuordnen und anzuwenden (im Unterrichtsgeschehen und bei Hausübungen)
2.3 Mündliche Prüfungen (vgl. LBVO §5)
Einmal pro Semester auf Wunsch des Schülers/der Schülerin (Die Anmeldung zur Prüfung hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass die Durchführung der Prüfung möglich ist.) Diese Prüfungen haben keinen Entscheidungscharakter.
Leistungsbeurteilung: Noten 1-5 (LBVO §14)
Sehr gut – Leistungen weit über das Wesentliche hinausgehend, überdurchschnittliche Eigenständigkeit
Gut – Leistungen über das Wesentliche hinausgehend, merkliche Ansätze zu Eigenständigkeit
Befriedigend – Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes in den wesentlichen Bereichen zur Gänze
Genügend – überwiegendes Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes in den wesentlichen Bereichen
Nicht genügend – die Erfordernisse werden nicht einmal in den wesentlichen Bereichen überwiegend